Brandschutz
Unser Leistungsspektrum auf dem Gebiet des Brandschutzes umfasst:
- Brandschutzkonzepte: Gemäß der Hessischen Bauordnung sind für sogenannte Sonderbauten Brandschutzkonzepte erforderlich. Das Brandschutzkonzept ist eine schutzzielorientierte Gesamtbewertung des Brandschutzes für eine bauliche Anlage unter Berücksichtigung des baulichen, anlagentechnischen, betrieblichen und abwehrenden Brandschutzes.
- Brandschutznachweise: Der Brandschutznachweis wird in Hessen für Regelbauten der Gebäudeklasse 4 und 5 gefordert, der je nach Aufsteller des Nachweises einer Bescheinigung eines Prüfsachverständigen für Brandschutz bedarf.
- Brandschutzgutachten: Außerhalb einer Gesamtbetrachtung des Brandschutzes in Form eines Brandschutzkonzeptes bzw. Brandschutznachweises kann ein Brandschutzgutachten für eine individuelle Fragestellung herangezogen werden.
- Brandschutztechnische Überwachung: Im Rahmen einer Baugenehmigung und der nachfolgenden Bauphase wird es erforderlich, die Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes oder Brandschutznachweises brandschutztechnisch zu überwachen und zu bescheinigen.
- Flucht- und Rettungswegpläne: Flucht- und Rettungswegpläne dienen zur schnellen Orientierung im Gebäude. Sie beinhalten die Darstellung der Flucht- und Rettungswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen und brandschutztechnische Einrichtungen für die Selbsthilfe. Sie beinhalten weiterhin Regeln über das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen.
- Die Erfordernis von Flucht- und Rettungswegplänen ist in Arbeitsschutz-bestimmungen und in einigen Sonderbauvorschriften definiert. Die Gestaltung von Flucht- und Rettungswegplänen wird durch DIN ISO 23601 sowie die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 geregelt.
- Feuerwehrpläne: Im Brandfall ermöglichen Feuerwehrpläne den Einsatzkräften der Feuerwehr eine schnelle Orientierung und eine effektive Einsatztaktik für die Brandbekämpfung bzw. zur Personenrettung.
- Die grundsätzliche Gestaltung von Feuerwehrplänen richtet sich nach der DIN 14095. Weiterhin gibt es spezifische Anforderungen der örtlichen Feuerwehren, die es gilt, in die Pläne miteinzuarbeiten.
- Entfluchtungspläne: Bei Gebäuden mit hohen Belegungszahlen kann es von Vorteil sein, die Personenströme visuell darzustellen. Dabei helfen Entfluchtungspläne unter Berücksichtigung von Richtungsangaben und Personenzahlen.
- Brandschutzordnungen: Die Brandschutzordnung ist Teil des betrieblichen Brandschutzes und beinhaltet eine Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.
Die Erstellung und Aufbau der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt.